Weigl

Neues Promille Gesetz, gültig seit 1.8.07

 

 

Fahrschule Weigl informiert

nun gilt das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger am Steuer bis zum vollendetem 21. Lebensjahr, beziehungsweise bis zum Ende der Probezeit.

Beispiele:

  • Du machst mit 16 Deinen Rollerschein .... Alkoholverbot bis zum 21. Lebensjahr
  • Du machst mit 22 Deinen Autoschein ... Alkoholverbot bis Ende der Probezeit
  • Du machst mit 18 Deinen Autoschein ... Alkoholverbot bis zum 21. Lebensjahr, solltest Du in Deiner Probezeit 1nen oder mehrere Punkte bekommen verlängert sich Deine Probezeit auf 4 Jahre ... somit Alkoholverbot bis Ende der Probezeit
  • Du hast letztes Jahr den B Schein gemacht ... Alkoholverbot bis zum 21. Lebensjahr

 

Solltest Du mit einer Fahne erwischt werden, zum Beispiel mit 0,1 Promille

dann zahlst Du 125.- € Strafe und bekommst 2 Punkte

und mußt zu einem "besonderen" Aufbauseminar

weil es sich um ein Alkohol Delikt handelte.

 


 

wir können uns vorstellen, dass dieses neue Gesetz sehr stark überwacht wird,

also sei gscheid und halt Dich bitte daran, entweder was trinken und dann eben nicht fahren,

oder absolut nüchtern fahren , dann gibts keine Schwierigkeiten ... wer will die schon.