Weigl
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Neues
Promille Gesetz, gültig seit 1.8.07
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Fahrschule Weigl informiert nun gilt das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger am Steuer bis zum vollendetem 21. Lebensjahr, beziehungsweise bis zum Ende der Probezeit. Beispiele:
Solltest Du mit einer Fahne erwischt werden, zum Beispiel mit 0,1 Promille dann zahlst Du 125.- € Strafe und bekommst 2 Punkte und mußt zu einem "besonderen" Aufbauseminar weil es sich um ein Alkohol Delikt handelte.
wir können uns vorstellen, dass dieses neue Gesetz sehr stark überwacht wird, also sei gscheid und halt Dich bitte daran, entweder was trinken und dann eben nicht fahren, oder absolut nüchtern fahren , dann gibts keine Schwierigkeiten ... wer will die schon.
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